40. "RV Opel-RTF" am So., 9. Juni 2024
letzte Aktualisierung: 5. Juni 2024
Liebe Radsportfreunde,
am Sonntag, dem 9. Juni 2024 richtet der RV Opel 1888 Rüsselsheim e.V. zum 40. Mal seine Radtourenfahrt "RV Opel RTF". Wir bieten Euch wieder 4 Strecken, die bis in den Odenwald und zurück durch das Ried führen. Tour 1 und Tour 2 werden nach GPS Tracks gefahren, Tour 3 und Tour 4 sind ausgeschildert. Kontrollpunkte mit Verpflegungen sind auf allen Strecken. Wir freuen uns darauf, Euch in Rüsselsheim begrüßen zu dürfen und werden uns bemühen, Euch eine sportlich interessante Tour zu bieten.
Die Touren sind durch das Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt worden, die genehmigten Streckenführungen sind entsprechend in die u.a. Dateien eingearbeitet worden.
aktuelle Hinweise:
Tour 2 (km 50): Wegen eines Festumzuges ist die Ortsdurchfahrt in Wembach, von Rohrbach kommend, ab 14.00 Uhr gesperrt.
Tour 4 (km 21.5 - km 23.5): Zwischen Weiterstadt und Griesheim schlechte Fahrbahnoberfläche, eine Umfahrung ist aufgrund einer aktuellen Baustelle nicht möglich.
Start / Ziel
65428 Rüsselsheim-Königstädten
Helen-Keller-Schule, Elsa-Brandström-Allee 11
Startzeit
7:00 Uhr bis 10:00 Uhr.
Startgeld
Teilnehmer mit RTF-Wertungskarte: € 6,00
Teilnehmer ohne RTF-Wertungskarte: € 8,00
Nachmeldungen sind am Start und an den Kontrollpunkten ohne Zusatzgebühr möglich.
GPS/GPX Tracks
Die gpx Tracks zu den Touren zum Herunterladen für GPS-Geräte
letzte Aktualisierung: 05.06.2024
QR-code Track 1
letzte Aktualisierung: 05.06.2024
QR-code Track 1
letzte Aktualisierung: 05.06.2024
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letzte Aktualisierung: 05.06.2024
QR-code Track 1
RTF-Ausschreibung 2024
Die Ausschreibung zur 40. RV Opel RTF zum Download (pdf-Format)
Gruppen-Voranmeldung:
Übersendung einer Teilnehmerliste mit Namen und Anschrift an:
Reiner Flohr, Friedrich-Ebert-Straße 63, 65428 Rüsselsheim
Telefon: 0163 - 39 20 836
e-mail: rtf@rv-opel-1888.de

Bankverbindung zur Einzahlung des Startgeldes:
bitte beim ::Kassenwart erfragen

Die Veranstaltung findet im öffentlichen, nicht abgesperrten Verkehrsraum statt. Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind einzuhalten. Auf rad-net.de hat der BDR "Bestimmungen für Radfahrer in den Gesetzestexten" zusammengefasst (::Link zu rad-net.de). Weiterhin gelten die Bestimmungen der BDR Generalausschreibung Radtourenfahren (RTF) in der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Version.
Hinweis:
Gemäß ::BDR Reglement Radtourenfahren 2024 besteht Helmpflicht!
Durch das RP Darmstadt als genehmigende Behörde wurde folgende Auflage erlassen: Die Teilnehmer der Veranstaltung müssen als solche kenntlich gemacht werden und als Teilnehmer für Dritte erkennbar sein (z.B. durch das Tragen von Rückennummern oder einem Veranstalterlogo).
Kostenlose Getränke und Obst an den Kontrollstellen solange Vorrat. Aus Umweltschutzgründen bitten wir, die Getränke in eigene Trinkflaschen zu füllen und die getrennte Entsorgung der Abfälle an den Kontrollpunkten zu beachten.
Haftungsfreistellung
  • Es ist Sache der Teilnehmer für den eigenen Versicherungsschutz Sorge zu tragen.
  • Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für körperliche oder sonstige Schäden.
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Unwetter/Gewitter oder anderen unvorhersehbaren Gründen und / oder Katastrophen die Radtourenfahrt, die RETROPEDAL und/oder das Volksradfahren nicht zu starten, zu unterbrechen oder abzubrechen. Eine Erstattung der Startgelder ist in diesem Fall nicht möglich.
  • Der Teilnehmer verzichtet mit seiner Anmeldung auf jegliche Regressansprüche.
  • Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Regeln der Generalausschreibung Radtourenfahren des BDR und die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung an.
  • Die Teilnahme erfolgt ausdrücklich auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko.
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung.
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.
  • Der Veranstalter sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
  • Jeder Teilnehmer ist für die technische Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich.
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